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   LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 3-5 O 61/03   

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https://dejure.org/2005,8448
LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 3-5 O 61/03 (https://dejure.org/2005,8448)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.01.2005 - 3-5 O 61/03 (https://dejure.org/2005,8448)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 3-5 O 61/03 (https://dejure.org/2005,8448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 132, 131
    Zum Auskunftsrecht der Deutsche-Bank-Aktionäre über die Auseinandersetzung mit Kirch und die Verwertung des Springer-Aktienpakets

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1275
  • WM 2005, 2235
  • NZG 2005, 937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Für eine weitergehende Einschränkung besteht kein Anlass, weil einem Aktionär nicht zuzumuten ist, die Tätigkeit der Verwaltung ohne die dazu erforderlichen Informationen "abzusegnen" und ihr das Vertrauen auszusprechen (vgl. BGH Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 250/02).

    Eine Entlastung kann auch verweigert werden, bei etwaigen früheren Fehlleistungen und aktuellen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Gesamtlage der Gesellschaft (vgl. BGH Urteil vom 18.10.2004, II ZR 250/02).

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Entsprechend der Funktion des Auskunftsrechts, das auch zur Meinungs- und Urteilsbildung anderer Aktionäre, insbesondere der Minderheitsaktionäre, in der Hauptversammlung beitragen soll (vgl. BGHZ 149, 158, 164; weitergehend Zöllner in Kölner Komm.z. AktG § 131 Rdnr. 3, 81; Kubis in Münch.Komm.z. AktG 2. Aufl. § 131 Rdnr. 3, 41), ist Maßstab für die "Erforderlichkeit" bzw. "Beurteilungserheblichkeit" (vgl. Kubis aaO. Rdnr. 44) eines Auskunftsverlangens der Standpunkt eines objektiv urteilenden Aktionärs (vgl. BGHZ 149, 158, 164), der die Gesellschaftsverhältnisse nur auf Grund allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt (vgl. Decher aaO. § 131 Rdnr. 141; Hüffer, AktG 6. Aufl. § 131 Rdnr. 12 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Zu entscheiden haben die Aktionäre hier darüber, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eine "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (vgl. BGHZ 94, 324, 326; Mülbert in Großkomm.z. AktG 4. Aufl. § 120 Rdnr. 25 ff.).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Soweit die Antragsgegnerin rügt, dass die Fragen des Antrages zu k) - m) entgegen dieser Anlage zum notariellen Protokoll nicht gestellt worden seien, steht dem die Beweiskraft des notariellen Protokolls- einer öffentlichen Urkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit hat (BGH, ZIP 1993, 1867 ) - entgegen.
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 70/00

    Fristwahrung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über das

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Es entsprach hinsichtlich des Obsiegens und Unterliegens der Antragssteller der Billigkeit, die Gerichtskosten zu teilen und von einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten abzusehen (vgl. hierzu BayObLG (AG 2002, 290 ), wobei hinsichtlich der überseinstimmend für erledigten Frage zu o.) die Kostenentscheidung zugunsten der Antragsteller sich auswirkt, da bei summarischer Betrachtung insoweit das Auskunftsbegehren zulässig und begründet gewesen sein dürfte.
  • LG Berlin, 17.01.1990 - 98 AktE 10/89
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.01.2005 - 5 O 61/03
    Es ist festzuhalten, dass jedenfalls jetzt den Antragstellern durch die insoweit unwidersprochen geblieben Rechtsausführungen der Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren, wenn nicht bereits durch die Beteiligung im Auskunftsverfahren vor dem LG Berlin (vgl. Beschluß vom 19.01.1990 -98 AktE 10/89 - AG 1991, 34) bekannt ist, dass nach herrschender Auffassung (zum Meinungsstand MünchKomm-Beyer, AktG 2. Aufl. § 68 Rz. 122 ff. m.w.Nachw.), auch bei einer Verwertung von vinkulierten Namensaktien im Insolvenzverfahren Verfügungsbeschränkungen zu beachten sind, so dass eine Verwertung der S - Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht zwingend zu höheren Erlösen geführt hätte, d. h. die Frage eine unzutreffende Rechtsmeinung zugrunde legt.
  • BGH, 05.11.2013 - II ZB 28/12

    Aktiengesellschaft: Umfang der Auskunftspflicht des Vorstands in der

    bb) Die mit dem Auskunftsverlangen begehrten Informationen zu den im Risikoausschuss behandelten Kreditengagements und die hierzu gefassten Beschlüsse des Risikoausschusses sind vertraulich, weil das Auskunftsverlangen insoweit auf die Mitteilung persönlicher Umstände und Verhältnisse der Kunden der Antragsgegnerin gerichtet ist (vgl. auch LG Frankfurt am Main, ZIP 2005, 1275, 1277; Reger in Bürgers/Körber, AktG, 2. Aufl., § 131 Rn. 19; Heidel in Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., § 131 AktG Rn. 71).
  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2007 - 31 Qs 27/07

    Urkundenunterdrückung: Vernichtung der vorläufigen notariellen Niederschrift

    Im Rahmen der verbundenen Zivilverfahren 3-05 O 61/03 und 3-05 O 64/03 vor der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main zwischen den Dres.
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